1. Vertragsgegenstand

Meine allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Zeb's Computer Service und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Zeb's Computer Service und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Zeb's Computer Service schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, den Vertragsabschluss bestätigt. 

 

3. Leistungen und Preise

Zeb's Computer Service kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Zeb's Computer Service erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. Zeb's Computer Service behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Zeb's Computer Service berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

 

3.1. Installationsleistungen

Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung ( Anfahrt + Arbeitszeit ) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen ( Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc. ) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig ( z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc. ), so werden diese Leistungen ( z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden ( Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ) durch Zeb's Computer Service.

 

3.2. Reparatur- und Wartungsleistungen

Für die Leistungen von Zeb's Computer Service sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Zeb's Computer Service nicht zu vertreten ist. Zeb's Computer Service kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
- ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den
Geräten ermöglicht hat
- der Auftrag storniert wurde und Zeb's Computer Service bereits auf dem Weg zum Kunden
war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wurde

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Zeb's Computer Service zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Zeb's Computer Service, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Zeb's Computer Service beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand ( Tageskopien ) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt Zeb's Computer Service keine Haftung.

 

3.3. Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Zeb's Computer Service hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei Zeb's Computer Service zustande.

 

3.4. Lieferung von Waren

Zeb's Computer Service bietet den Versand gegen Vorkasse, eine Direktlieferung oder eine Selbstabholung im Werkstatt an. Beim Versand der Ware bis zu einem Gewicht von 10 bis 32 Kilogramm gegen Vorkasse wird eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 15,00€ erhoben. Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat Zeb's Computer Service seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. Beschädigungen und Verlust werden dem Kunden berechnet.

 

3.4.1 Rückgaberecht

Ich gewähre ein 14 tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Die Ware muss spätestens 14 Tage nach Kaufdatum unbeschädigt zu mir zurückgebracht werden. Ich zahlen den vollen Kaufpreis in bar aus oder stelle eine Gutschrift aus. Ware gilt als beschädigt wenn Sie verdreckt, verkratzt oder defekt unsachgemäße Benutzung vorweist. Vom Rückgaberecht sind Sonderbestellungen und Individuelle PC Konfigurationen (z.B. alle Shuttle Mini-PC´s oder individuell zusammengestellte PC´s) ausgeschlossen.

 

3.5. Preise

Zeb's Computer Service hält sich an die schriftlichen Angebotspreise ( Brief, e-Mail ) 14 Tage gebunden mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei einer nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standardserviceleistungen ist die gültige Preisliste auf der Webseite zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.

 

4. Zahlungspflichten

Zahlungen an Zeb's Computer Service sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig ( ohne Abzug ). Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

 

5. Informationspflichten

Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, e-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten Zeb's Computer Service mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Zeb's Computer Service vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten ( z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc. ) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.

 

6. Gewährleistung und Haftung

Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung ( Nachbesserung oder Ersatzlieferung ). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Zebs' Computer Service die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. Zeb's Computer Service haftet für andere Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Zeb's Computer Service, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von Zeb's Computer Service zurückzuführen sind.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Zeb's Computer Service behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Zeb's Computer Service berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von mir gelieferte Ware zurück zu holen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Zeb's Computer Service beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Zeb's Computer Service davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Zeb's Computer Service zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Zeb's Computer Service hinzuweisen.

 

9. Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Zeb's Computer Service dafür, dass er die von Zeb's Computer Service geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Zeb's Computer Service im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Zeb's Computer Service weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Zeb's Computer Service verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben wird, sofern ich hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

 

10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Zeb's Computer Service und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Zeb's Computer Service Gerichtsstand. Zeb's Computer Service ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Zeb's Computer Service Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.